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Rechtsanwalt Ralf Strecker

Rechtsanwalt Ralf Strecker

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Vertretung von Privatpersonen gegenüber Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern

Beratung und Rechtsvertretung von Verbrauchern im Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund entsprechender Kooperationen bzw. Empfehlungen erfolgt die Beratung und Rechtsvertretung von Verbrauchern, die sich an sieben Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen – unter anderem in Münster – wegen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung wenden.

Zivilrechtliche Mandate mit einem Gegenstandswert unter 2.500,00 € werden nicht angenommen. Für strafrechtliche Mandate gilt die am Ende der Homepage nachstehend dargestellte Honorarregelung, mit * markiert. Die Übernahme eines Mandats erfolgt grundsätzlich nach Zahlung eines angemessenen Gebührenvorschusses.

 

Bei technischer Störung, bitte mitteilen:

Ralf Strecker ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt mit den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten Zivilrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Verlassen Sie sich auf meine Kompetenz und Erfahrung im Recht. Als erfahrener Rechtsanwalt in Münster biete ich Ihnen umfassende rechtliche Beratung und erfolgreiche Vertretung in allen Bereichen des Rechts.

Vertrauen Sie auf meine fundierte Fachkenntnis und mein Engagement, um Ihre Rechte erfolgreich zu schützen. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Beratung.

Rechtsanwalt Ralf Strecker in Münster

"Non desistas, non exieris!"

- Gib nie auf, ergib Dich nie!

Rechtsanwalt für Allgemeines Recht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ralf Strecker, LL.M. (Master of Law)

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Wer haftet für den Einbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen nach der unschönen Weihnachtstage – Bescherung? Viele Betroffene kontaktierten mich und wollen wissen, ob über die versicherten Schäden hinaus, die Sparkasse Gelsenkirchen mit Erfolgsaussichten in die Haftung...

Rechtsanwalt Münster - Ralf Strecker

Rechte und Möglichkeiten in der Untersuchungshaft/… 

Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Untersuchungshaft? Die wichtigsten Grundlagen einfach erklärt 2. Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden? Die zwei entscheidenden Voraussetzungen 3. Von der Festnahme bis zur Haftentscheidung: Was passiert wann? 4. Wie lange dauert...

Rechtsanwalt Münster - Ralf Strecker

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Bei Besitz von einem Gramm Kokain droht dem erwachsenen Ersttäter je nach Region eine Geldstrafe von bis zu 80 Tagessätzen. In vielen Bundesländern ist eine Einstellung nach § 31a BtMG oder zumindest eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a Abs. 1 StPO möglich....

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Im Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 04. 09. 2024, Akz.: 4 U 79/23 wurde festgestellt, was bisher von den Kreditinstituten trotz technischer Machbarkeit vernachlässigt wurde. Demnach besteht nach der Auffassung des Oberlandesgerichts in Berlin die Verpflichtung...

Arbeiten wir zusammen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine erstklassige rechtliche Beratung und Vertretung im Finanzsektor. Schlagwortartig bin ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner bei einer Falschberatung im Rahmen der Kapitalanlage, Widerruf von Kreditverträgen, Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen, Zinsnachzahlungsansprüchen bei Sparverträgen und sonstigen Problemen bei Bausparverträgen etc. Darüber hinaus verklage ich Rechtsanwaltskanzleien, die aussichtlose Klageverfahren nur mit einer wirtschaftlich (kommerziell) orientierte Arbeitsweise geführt haben, auf Erstattung der Anwaltshonorare und den weitergehenden Schaden. Überwiegend vertrete ich Verbraucher gegen die scheinbare Übermacht der Banken, Sparkassen, Fondsgesellschaft etc... Ziel ist die Wiederherstellung des Rechts. Weiter bin ich tätig auf Rechtsgebiete, die jedermann betreffen kann: Vertragsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Mit einem Doppelklick auf die unteren Bilder gelangen Sie zu den thematischen Erörterungen. Vertrauen Sie auf meine umfassende Erfahrung und mein Engagement, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Beratung.

Ihr Fall interessiert mich.

Nehmen Sie Kontakt auf. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ich melde mich bei Ihnen. Wenn Sie möchten, beschreiben Sie mir als Vorbereitung für die Kontaktaufnahme den Sachverhalt!

Rechtsanwalt Ralf Strecker in Münster

Telefon

Fon: 0251 / 97 440 414

Fax: 0251 / 97 440 415

Email

info@rechtsanwalt-strecker.de

 

Adresse

Kriegerweg 86

48153 Münster

Rechtsanwalt in Münster.

Rechtsanwaltskanzlei Strecker, LL.M. *

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt mit den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten Zivilrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale NRW in Hamm, Wesel, Solingen, Bonn, Dinslaken und Velbert

* (LL.M. ist die Abkürzung für Master of Law)

*Honorare

Für das Ermittlungs-/Strafverfahren wird eine Anzahlung von 1.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer und ein Stundenhonorar von 250, 00 € zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Bevor die Anzahlung nicht geleistet ist, liegt kein Mandat vor. Sollte sich bei der Vorlage der Ermittlung/Gerichtsakte ein Arbeitsaufwand für die Einarbeitung über 4 Stunden ergeben, wird eine weiterer Vorschuss fällig. Das Mandat wird ohne eine Zahlung auf einen dem Aktenumfang entsprechenden Vorschuss nicht fortgesetzt, sondern beendet.  Für eine Einarbeitung in den Fall sowie der Akteneinsicht entsteht ein Honorar von mindestens 1.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer, hierbei wird eine Arbeitszeit von voraussichtlich 4 Stunden vorausgesetzt. Es ist möglich, dass eine höhere Arbeitszeit für die Einarbeitung entsteht. Sollte der Arbeitsaufwand für die Einarbeitung mehr als 4 Stunden betragen, zum Beispiel wegen einer umfangreichen Ermittlungsakte, so können die Kosten für die Einarbeitung höher ausfallen. Üblich ist eine Bearbeitungszeit von 1 – 2 Minuten pro Seite der Ermittlungsakte. Wird das Ermittlungsverfahren vor Erhebung einer Anklage endgültig eingestellt, fällt für die umfassende Tätigkeit bis zur endgültigen Erledigung des Ermittlungsverfahrens eine weitere Pauschalvergütung in Höhe von 1.000,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Die Gesamtvergütung für ein im Ermittlungsverfahren eingestelltes Verfahren beträgt damit 2.000,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.  Die Gebühr entsteht auch, wenn die Geldauflage nicht erfüllt werden sollte. Kommt es zur Anklageerhebung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, beträgt die Vergütung für das gerichtliche Verfahren einschließlich der Vorbereitung und des ersten Hauptverhandlungstages 1.000,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für jeden weiteren Hauptverhandlungstag fällt eine zusätzliche Vergütung von 500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Vor jedem Verfahrensabschnitt ist ein erneuter Vorschuss zu zahlen. Ohne eine Vorschusszahlung entfällt die weitere Tätigkeit.

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen werden auf die vereinbarte Vergütung angerechnet, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine nach Nr. 4141 VV RVG entstehende zusätzliche Gebühr bleibt von der Anrechnung unberührt, soweit eine abweichende Anrechnung gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.

Einstellung/Ermittlungsverfahren: 2.000 € netto

Anklage + 1 Verhandlungstag: 3.000 € netto

Anklage + 2 Verhandlungstage: 3.500 € netto

Anklage + 3 Verhandlungstage: 4.000 € netto

Anklage + 5 Verhandlungstage: 5.000 € netto

Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar von der gesetzlichen Vergütung abweicht und im Fall einer Erstattung lediglich die gesetzlichen Gebühren erstattet werden.

 


Liebe Mandanten,

 

aus aktuellem Anlass:

 

Beitrag zum Einbruch in der

Sparkasse Gelsenkirchen und Haftung