Rechtsanwalt Ralf Strecker LL.M. | Münster
Rechtsanwaltskanzlei“Non desistras, non exieris!”
Über die Kanzlei
Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zivilrecht
Unterstüzung und Beratung bei Zivilklagen.
Vertragsrecht
Wir prüfen Ihre Verträge, Schriftstücke und beraten Sie bei Abschlüssen.
Strafrecht
Schnelle Hilfe bei Strafsachen, Anklagen, etc.
Verkehrsrecht
Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche bei Sach- und Personenschäden.
Honoraranwalt
für die Verbraucherzentrale NRW in Hamm, Wesel, Solingen, Bonn, Dinslaken und Velbert
Ihr Fall interessiert uns.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen. Wenn Sie möchten, schildern Sie kurz worum es geht.
Arbeiten wir zusammen.
Ihr Rechtsanwalt in Münster:
Ich bin zugelassener Rechtsanwalt in Münster seit dem Jahr 1997. Habe mich zwischenzeitlich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und entsprechend den Fachanwaltstitel erworben. Gerne biete ich Ihnen meine Qualifikation, die ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung erworben habe, in Vertragsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht an.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. „Jeder Rechtsfall benötigt die Zeit, die er braucht“. Eine Bearbeitung Ihres Rechtsfalls mit Textbausteinen und vorgefertigten Schriftsätzen „von der Stange“ entspricht nicht meinem Niveau. Zum Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt gehört auch, die individuelle Bearbeitung: individuelle Beratung und maßgefertigte Schriftsätze.
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„Non desistras, non exieris!“
– Gebe nie auf, ergebe Dich nie!
Telefon
Festnetz: 0251 / 97 440 414
Fax: 0251 / 97 440 415
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Adresse
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48153 Münster
Rechtsanwalt in Münster.
Rechtsanwaltskanzlei Strecker, LL.M. *
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt mit den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten Zivilrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale NRW in Hamm, Wesel, Solingen, Bonn, Dinslaken und Velbert
* (LL.M. ist die Abkürzung für Master of Law)
Das Bank- und Kapitalmarktrecht sollten Sie den Spezialisten überlassen. Wer die Fallstricke und Sollbruchstellen nicht kennt, erleidet Schiffbruch, bevor das rettende Ufer in Sicht kommt. Eine telefonische Beratung führe ich grundsätzlich nicht durch. Dies wäre unseriös. Erst nach der Sichtung aller Unterlagen kann ein Rechtsfall besprochen werden.
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