Bankrecht in Münster
Ralf Strecker Fachanwalt für Bankrecht und KapitalmarktrechtFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Münster: Meine Kanzlei bietet Ihnen erstklassige rechtliche Beratung und Vertretung im Finanzsektor. Als erfahrener Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht in Münster bin ich spezialisiert auf die Lösung komplexer rechtlicher Herausforderungen für meine Klienten. Vertrauen Sie auf meine umfassende Erfahrung und mein Engagement, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Beratung.
„Non desistras, non exieris!“
– Gebe nie auf, ergebe Dich nie!
Ihr Fall hat Priorität.
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Das Bank- und Kapitalmarktrecht sollten Sie den Spezialisten überlassen. Wer die Fallstricke und Sollbruchstellen nicht kennt, erleidet Schiffbruch, bevor das rettende Ufer in Sicht kommt. Eine telefonische Beratung führe ich grundsätzlich nicht durch. Dies wäre unseriös. Erst nach der Sichtung aller Unterlagen kann ein Rechtsfall besprochen werden.
Über das Bankrecht (Quelle: wikipedia)
Das Bankrecht präsentiert sich als Querschnittsmaterie aus bestimmten Regelungen des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts und aus etlichen spezialgesetzlichen Vorschriften mit wirtschaftsverwaltendem Hintergrund, wozu das Kreditwesengesetz gehört. Dabei wird das Bankrecht als eigenes Sachgebiet verstanden, sofern es jene Rechtsnormen zur Verfügung stellt, mit denen die Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktwesens bewältigt werden müssen. Inwiefern die gesellschaftsrechtliche Organisation der Kreditinstitute in ihren jeweiligen Rechtsformen ebenfalls zum Bankrecht zu zählen ist, ist Auffassungssache.
Im Schrifttum wird darauf hingewiesen, dass der ohnehin offene Begriff des Bankrechts einem Wandel unterworfen ist. Danach werden mittlerweile etwa auch Aspekte des Finanzdienstleistungsrechts vom Bankrecht erfasst, die eigentlich dem Versicherungsrecht zuzuordnen sind, wie Belange der privaten Altersvorsorge. Als ein Indiz dafür wird die Zusammenlegung von Bank- und Versicherungsaufsicht in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewertet.
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