Flat Preloader Icon
Rechtsanwalt Münster - Ralf Strecker


Menu

Wer sich nicht wehrt, verliert die Bonusverzinsung. Für einen Mandanten wurde Klage gegen eine Bausparkasse eingereicht, dem die Bausparkasse den Vertrag kündigte. Einen Hinweis auf den Verlust der Bonuszinsen, der eintritt, wenn der Bausparer nicht vor dem Wirksamwerden der Kündigung den Verzicht auf das Darlehen erklärt, erfolgte nicht. Nun verweigert die Bausparkasse die Bonuszinsen, obwohl nach dem Bausparkassengesetz und der Ansicht des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. eine Aufklärungspflicht besteht, deren Verletzung die Schadensersatzpflicht der Bausparkasse in Höhe der Bonuszinsen begründet.