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Rechtsanwalt Münster - Ralf Strecker


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Online-Rechner für Prämiensparverträge-flexibel

Nachrechnen lohnt sich. Bedingt durch konträre Interessen berechnen die Sparkassen ihren Zinsnachzahlungsanspruch mit einem geringstmöglichen Ergebnis, obwohl der Bundesgesetzhof die richtige Berechnungsmethode noch nicht entschieden hat. Sicher ist nur, die Verzinsung auf dem Präminensparbuch ist falsch und die Sparer haben einen Anspruch auf eine nachträgliche/zusätzliche Zinsnachzahlung.  Auch gerät das Standard-Argument der Sparkassen angesichts der ansteigenden Leitzinsen ins „Wanken“. Es ist kaum noch zu rechtfertigen, die Kündigungen mit der Niedrigzinspolitik der EZB (Europäische Zentralbank) zu rechtfertigen. Als Service für interessierte Sparer, die u. U. nicht auf hunderte – oder tausende Euros verzichten möchten, stelle ich einen Link zu einem Online-Rechner zur Verfügung.

Hier geht es zum Artikel: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung